Gewerbeanmeldung
Sobald du regelmäßig
mit Gewinnerzielungsabsicht online Geld verdienst, brauchst du in der Regel
ein Gewerbe.
Typische Fälle sind Affiliate-Marketing, digitale Produkte, Online-Kurse,
Werbung, Dropshipping oder Einnahmen über Plattformen.
Die
Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde.
Kostenpunkt meist zwischen 20 und 40 Euro.
Nach der Anmeldung werden automatisch informiert: Finanzamt, IHK/HWK und ggf.
Berufsgenossenschaft.
Eine freiberufliche
Tätigkeit liegt nur in Ausnahmefällen vor, etwa bei klar kreativen oder
journalistischen Tätigkeiten. Klassisches Online-Marketing zählt fast immer als
Gewerbe.
Finanzamt & Steuern
Nach der
Gewerbeanmeldung bekommst du Post vom Finanzamt mit dem Fragebogen zur
steuerlichen Erfassung. Dort machst du Angaben zu deiner Tätigkeit und
schätzt deinen Umsatz und Gewinn.
Einkommensteuer:
Dein Gewinn zählt zu deinem Einkommen und wird mit deinem persönlichen
Steuersatz versteuert.
Der Grundfreibetrag liegt bei rund 12.096 € pro Jahr (darunter keine
Einkommensteuer). Stand 2025.
Umsatzsteuer:
Du kannst die Kleinunternehmerregelung wählen, wenn dein Umsatz:
- im Vorjahr max. 25.000 € (Stand 2025)
- im laufenden Jahr
voraussichtlich max. 100.000 € (Stand 2025)
Dann stellst
du keine Umsatzsteuer in Rechnung, kannst aber auch keine Vorsteuer
abziehen.
Gerade am Anfang ist das für viele sinnvoll.
Gewerbesteuer:
Erst relevant ab einem Gewinn von über 24.500 € pro Jahr.
Darunter fällt keine Gewerbesteuer an.
Buchhaltung & Pflichten
Du musst:
- Einnahmen und Ausgaben
dokumentieren
- jährlich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung
(EÜR) abgeben
- eine Einkommensteuererklärung
machen
- ggf. eine Umsatzsteuererklärung
Kommentare
Kommentar veröffentlichen